Das Geld für den Anbau von der Stadt ist da, nur der Badische Sportbund (BSB Nord) bzw. der Landesrechnungshof zieren sich noch etwas, um es mal salopp auszudrücken. Wobei man sagen muss, dass Stadt und BSB Nord in der Vergangenheit nicht nur uns, sondern auch andere Sportvereine in Karlsruhe bisher immer sehr gut unterstützt haben. Man hört da keine Klagen und der Wiking kann froh sein, nicht vor den Sparmaßnahmen der Stadt (die den Spitznamen „Liste des Grauens“ bekommen hat) betroffen zu sein, denn diese Sportförderung wurde zeitlich vor dem Kürzungsplan beschlossen.
Der Bauantrag ist genehmigt und die Ausschreibung wurde vorschriftsmäßig veröffentlicht, z.B. hier auf der Internetseite des Wikings. Außerdem gibt es in der Bootshalle einen neuen zum Gig-Dreier umbaubaren Gig-Zweier von der niederländischen Bootswerft Wiersma für den Breitensportbereich. Er ist noch nicht ruderfertig und trägt noch keinen Namen. Die Wiking-Mietwohnung ist dank großer handwerklicher Eigenleistung so gut wie fertig. Unsere alten Herren waren diesbezüglich sehr aktiv. Es haben sich bereits 30 bis 40 Interessenten gemeldet. Ambitionierter Mietbeginn ist der 15. März.
Eine weitere gute Nachricht ist: Der Wiking wird aufgrund seiner gestiegenen sportlichen Erfolge nun mit fünf Mal mehr Geld (sic!) gefördert als bisher.
Die Kassenprüfer haben – wenn ich es richtig verstanden habe - 440 Belege geprüft und der Verein hat 272 Mitglieder. Aus den Reihen der alten Herren kam ein „„Herzlichen Dank für die geleistete Arbeit“ an den Vorstand, das hörbar breite Zustimmung fand.
Interessant sind immer die Veränderungen in Vorstandschaft und Beirat: Es gibt nun einen besetzten Posten Beiratsposten „Datenschutz“, Raphael wurde mit einer Flasche Wiking-Wein vom Vorstandsposten „Leistungssport“ verabschiedet und die Masters haben mit Cora und Maria zwei neue Vertreter im Beirat.
Als sich die Wikingerinnen und Wikinger des Karlsruher Ruder-Verein Wiking von 1879 e.V. im Vereinssaal versammelten, leuchtete der Rheinhafen in Abendrot. Es bleibt natürlich verboten, während der Dunkelheit zu rudern – neu aufgenommen in die Ruderordnung sind Pflichten und Empfehlungen zum Tragen einer Rettungsweste bei Bootsfahrten auf dem Rhein, hierzu wird es noch eine detaillierte Rundmail geben. Wer bei der Mitgliederversammlung nicht dabei sein konnte, darf gerne zum Anrudern am 29. März kommen.
(Text und Fotos: Hannes Blank)


